Grundannahme unseres Handelns ist das Verständnis, dass jeder Mensch im Rahmen seiner Möglichkeiten entwicklungsfähig ist. Auf Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes sind wir in der Lage den Menschen in seiner Gesamtheit zu betrachten und daraus resultierend Rückschlüsse für ein professionelles Handeln zu ziehen.

 

 

 

Wir gehen davon aus, dass der Mensch neben seinen Beeinträchtigungen auch immer gesunde Anteile hat, dass er in seinem innersten, an seinem Wesenskern nicht erkranken kann. Durch Stärkung der gesunden Anteile erreichen wir, dass die Beeinträchtigungen in den Hintergrund treten, und der Mensch lernt mit seinen Besonderheiten zu leben.

 

 

In unserer Arbeit,  ist Beziehung wichtigste Voraussetzung für erfolgreiches sozial-therapeutisches Handeln.

 

Aufnahme bei uns finden Kinder und Jugendliche mit:

a) Störungen im Bereich Intelligenz, dem Arbeits- und leistungsverhalten

b) Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder

c) Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Psychotropen Substanzen

d) Weitere Störungen im kindes- und Jugendalter nach ICD 10

e) Verhaltens- und emotionale Störungen

f) Persönlichkeitsentwicklungsstörungen

g) Milieu- und Sozialschädigungen

 

Es sind Menschen, die aufgrund ihrer Störungen auf ein speziell beschützendes und förderndes Umfeld angewiesen sind und die mittelfristig und längerfristig betreut werden müssen. Aufgenommen werden in der Regel Kinder und Jugendliche, die zwischen 8 und 16 Jahre alt sind. Rechtsgrundlage bildet der §27 in Verbindung mit §34, §35a, §41 SGB VIII.